Zum 1. Juli 2011 hat die Deutsche Bundesbank den neuen Basiszins für das zweite Halbjahr 2011 bekannt gegeben: 0,37 Prozent. Im ersten Halbjahr 2011 lag er noch bei 0,12 Prozent. Der Basiszins ist maßgebend für den Verzugszins, wenn Ihre Kunden in Verzug geraten (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Zinssatz liegt bei Geschäften mit Verbrauchern fünf Prozent und bei gewerblichen Kunden acht Prozent über dem Basiszins.
Es gilt also im zweiten Halbjahr 2011:
– Basiszins gem. § 247 Abs. 1 BGB: 0,37 Prozent
– Verzugszins zwischen Unternehmen gem. § 288 Abs. 2 BGB: 8,37 Prozent
– Verzugszins bei Beteiligung von Verbrauchern gem. § 288 Abs. 1 BGB: 5,37 Prozent
Maßgebend ist dabei der Zeitraum, in dem sich Ihr Schuldner in Verzug befand.
Beispiel: Sie haben am 15. Mai die Rechnung verschickt. Laut Ihren Bedingungen ist die Fälligkeit am 15. Juni eingetreten. Aber erst am 1. August zahlt der Kunde. Dann müssen Sie verschiedene Sätze für diesen Zeitraum zugrunde legen.
Die Berechnung erleichtert ein kostenloses Online-Modul unter www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php
Ihr Steuerberater Wachenheim
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