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Vor Kurzem gab es bereits ein bankkundenfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart: Das Gericht sah im heimlichen Kassieren von Provisionen durch eine Bank ein strafbares Verhalten. (OLG Stuttgart, 16.03.11, 7 O 608/09, und 9 U 129/10, ZIP 11, 803)

In einem anderen Gerichtsverfahren gegen die Commerzbank ging es um Immobilienfondsanteile der Dr. Görlich GmbH, für deren Vermittlung die Bank heimlich Provisionen von der Firma Dr. Görlich vereinnahmt hatte. Der Kläger, ein geschädigter Commerzbank-Kunde, hatte bereits vor dem Landgericht Frankfurt gewonnen (Az: 2-12 O 421/09). Die Bank wollte in Revision gehen, hat sich aber in letzter Minute mit dem Kläger geeinigt, um ein höchstinstanzliches Urteil zu vermeiden. In Fachkreisen wird vermutet, dass sich die Bank verpflichtet hat, dem Kunden seine komplette Einzahlung zurück zu erstatten und für alle Nachschüsse zu haften.

Fazit: Falls Sie mit Anlageprodukten einen hohen Schaden erlitten haben und gleichzeitig der – leider sehr oft – berechtigte Verdacht besteht, dass die Bank dafür heimlich „Kick-back-Provisionen“ erhalten hat, sollten Sie die Sache unter Umständen mit einem Anwalt besprechen. Ihre Chancen auf Schadensersatz stehen gut. (BGH, 09.03.11, XI ZR 191/10, nv/juris)

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