Wenn Ihrem Azubi einmal langweilig ist, dann lassen Sie ihn doch alle Benzinquittungen sowie Restaurantrechnungen kopieren, die mit Thermopapier erstellt wurden.
Das ist keine Schikane, sondern leider steuerlich notwendig: Denn Thermopapier bleicht nach ein bis drei Jahren aus und der Inhalt ist nicht mehr zu lesen.
Das Bundesfinanzministerium hat eindeutig klargestellt, dass das nicht Pech für den Betriebsprüfer ist, sondern Pech für Sie: „Erst wenn im Rahmen von Außenprüfungen dem Grunde nach berechtigte Betriebsausgaben bzw. Vorsteuern nicht anerkannt werden, weil die Belege nicht mehr lesbar sind, wird das Problem offenkundig. In der Regel dürfte der Belegmangel dann nicht mehr heilbar sein. Die Folgen davon treffen die Rechnungsempfänger.“ (Abschnitt 14 b. 1 Abs. 5 USt-Anwendungserlass)
Deshalb – auch wenn's lästig ist: Thermo-Belege kopieren und das Original auf die Kopie heften. Dann kann Ihnen das Verblassen der Quittungen egal sein.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß