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Wenn Sie Fondsanteile erben, bei denen man gewerbliche Einkünfte erzielt, sind diese bei der Erbschaftssteuer als „Betriebsvermögen“ begünstigt. Ein Finanzamt hatte das jüngst abgelehnt, weil der Erblasser nicht direkt im Handelsregister eingetragen war. Das niedersächsische Finanzgericht hat nun jedoch entschieden, dass es auf diese Eintragung nicht ankommt.

Hauptsache, so das Gericht, man ist Mitunternehmer im steuerlichen Sinne. Und das ist jeder, der gewerbliche Einkünfte erzielt. Und dann gibt es auch die Begünstigung.

Diese betrug 225.000 Euro bis 2008. Seit 2009 sind 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, wenn man bestimmte Haltedauern erfüllt. (Niedersächsisches FG, 28.07.10,  3 K215 /09, DStRE 10, 1191)

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