Kann man beim gleichen Arbeitgeber angestellt und zugleich selbständig sein? Ja, aber nur wenn es sich um zwei völlig unterschiedliche Tätigkeiten handelt.
Beispiel wie es geht: Sabine putzt in einem Versicherungsmaklerbüro auf 400-Euro-Basis und vermittelt nebenbei im Freundeskreis Versicherungen für diese Firma. Der Putzjob ist eine Anstellung und die Versicherungsvermittlung eine selbständige Tätigkeit.
Beispiel wie es nicht geht: Susanne arbeitet aushilfsweise als Sekretärin auf 400-Euro-Basis und rechnet darüber hinausgehende Schreibaufträge auf selbständiger Basis über ihr Schreibbüro per Rechnung ab. So etwas würde bei einer Prüfung nicht anerkannt, sondern als einheitliches Beschäftigungsverhältnis angesehen.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß