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Falls Sie Ihr Eigenheim kreditfinanziert haben, können Sie die Zinsen steuerlich nicht absetzen. Falls Sie aber gleichzeitig noch ein Mietshaus (Wohnung) haben, könnte folgendes Modell für Sie interessant sein:

Sie leiten die Mieteinnahmen des Mietshauses auf ein extra Konto um, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Von diesem Guthaben leisten Sie dann laufend Sondertilgungen für Ihr Eigenheim. Alle Kosten des Mietshauses (Annuitäten, Heizung, Betriebskosten) lassen Sie auf dem alten Mietkonto auflaufen. Die dadurch anfallenden Sollzinsen können Sie abziehen, denn sie sind veranlasst durch die Vermietungseinkünfte.

Ihr Vorteil: Auf diese Art und Weise erreichen Sie relativ schnell die Rückführung der nicht abzugsfähigen Schulden beim Eigenheim. Diese werden dadurch umgewandelt in steuerlich abzugsfähige beim Mietshaus.

Übrigens: Im betrieblichen Bereich gibt es Obergrenzen für solche Gestaltungen – im Bereich der Vermietung gibt es das nicht. Eins ist klar: Das Modell können Sie nur in enger Absprache mit Ihrer Bank umsetzen.

Ihr Steuerberater Wachenheim

Dienes + Weiß

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Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

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