Wenn Sie den alten Firmenwagen verkaufen, müssen Sie den kompletten Veräußerungserlös versteuern. Falls das Auto aber noch nicht ganz abgeschrieben war, können Sie den Restbuchwert gewinnreduzierend ausbuchen. Nur wenn das Auto bereits komplett bis auf Null abgeschrieben war, ist tatsächlich der gesamte Verkaufsgewinn zu versteuern.
Beispiel: Sie haben das Auto für 30.000 Euro (netto) gekauft und bis heute 12.000 Euro abgeschrieben. Restbuchwert somit 18.000 Euro. Der Händler bietet Ihnen 20.000 Euro. Sie versteuern 20.000 Euro und ziehen 18.000 Euro ab. Per Saldo sind also nur 2.000 Euro zu versteuern.
Tipp: Wenn Sie beim gleichen Händler ein neues Auto kaufen, bei dem Sie das alte in Zahlung geben, hilft folgender Trick ganz legal beim Steuern sparen: Sie handeln einen hohen Rabatt für den neuen Wagen und geben sich dafür mit weniger Geld für den alten zufrieden. Der hohe Rabatt führt zwar zu weniger Abschreibungen, das verteilt sich aber über sechs Jahre. Ein höherer Verkaufserlös für den alten Wagen müsste hingegen sofort versteuert werden. Die Kombination hoher Rabatt plus schlechter Inzahlungnahme-Preis ist also besser als guter Inzahlungnahme-Preis plus niedriger Rabatt.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß