Das ist erfreulich: Wenn Sie eine betriebliche oder vermietete Immobilie haben, bei der Sie etwas reparieren, können Sie die Kosten sofort absetzen. Und das unabhängig von der Höhe. Wird also das Dach für 100.000 Euro erneuert, handelt es sich um sofort abzugsfähige Kosten.
Aber: Wenn Sie ein wartungsanfälliges Flachdach durch ein solides Satteldach ersetzen – nur um weniger Wartungsaufwand zu haben -, können Sie die Kosten nur über viele Jahre verteilt abschreiben. So sagt es ein aktuelles Urteil.
Der Grund: Es entsteht ein Dachgeschoss, das vorher nicht da war. Ob man dieses überhaupt ausbauen oder nutzen will, ist dabei egal. Die Kosten dürfen nicht sofort abgesetzt werden. (FG Hessen, 26.11.09, 3 K 3807/04, nv, juris)
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