Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Computer, Telefone und Handys kostenlos zur Nutzung überlassen, ist das steuerfrei. (§ 3 Nr. 45 EStG)
Was viele nicht wissen: Das funktioniert auch als Gehaltsumwandlung.
Beispiel: Abteilungsleiter X reduziert sein Gehalt von 4.000 Euro auf 3.600 Euro brutto. Dafür bekommt er von der Firma zwei Computer mitsamt Internet-Flat-Rate für zu Hause zur Verfügung gestellt sowie drei Handys für ihn, seine Frau und seine Tochter. Alle Gebühren zahlt nun der Arbeitgeber – steuerfrei versteht sich. Das lohnt sich für den Chef und für den Mitarbeiter.
Wichtig damit es klappt: Alle Geräte müssen vom Arbeitgeber angeschafft werden (man kann also nicht etwa das alte Telefon oder Handy des Arbeitnehmers verwenden) und alle Verträge mit den Mobilfunk- und Internet-Firmen muss ebenfalls der Arbeitgeber abschließen. Denn nur dann sind es „betriebliche Geräte“ im Sinne von § 3 Nr. 45 EStG und nur dann gibt es die Steuerbefreiung.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß