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Vorteil eines befristeten Arbeitsverhältnisses, wenn Sie mehr als zehn Mitarbeiter haben: Das Arbeitsverhältnis läuft mit Fristende aus, ohne dass Sie kündigen müssen. Dadurch sind Kündigungsschutzklagen und Abfindungen vermieden. Haben Sie bis zu zehn Arbeitnehmer, kann Ihnen das egal sein, weil das Kündigungsschutzgesetz für Sie sowieso nicht gilt.

Vorteil  in Fällen des besonderen Kündigungsschutzes – für alle Betriebe: Während der Mutterschutzfrist und während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz – in allen Betrieben. Auch wenn Sie nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft jedoch auch dann aus, wenn die Arbeitnehmerin schwanger wird oder der Mitarbeiter in Elternzeit geht.

Beachten Sie: Sie können einen befristeten Arbeitsvertrag ohne sachliche Begründung auf eine Gesamtdauer von zwei Jahren befristen. Während dieser Zeit können Sie dreimal verlängern, allerdings müssen die Arbeitsbedingungen unverändert bleiben, weil sonst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Beispiel: Der Arbeitnehmer wird befristet vom 01.01. bis 30.06.10 eingestellt. Das Arbeitsverhältnis wird verlängert einmal bis 31.12.10, dann zum zweiten Mal bis zum 30.06.11 und zum dritten Mal zum 31.12.11. Das ist ohne Sachgrund zulässig.

Häufiger Fehler:
Lassen Sie niemals einen befristeten Arbeitnehmer mit der Arbeit beginnen, bevor nicht beide Seiten den Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Beispiel: Der Mitarbeiter fängt am 1. Juli um 9 Uhr an, und erst am 2. Juli wird der befristete Arbeitsvertrag unterschrieben. Folge: Die Befristung ist unwirksam. Der Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

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