Bisher war es interessant, den Firmenwagen an die eigene GmbH zu vermieten, um den Veräußerungsgewinn nach vier oder fünf Jahren steuerfrei kassieren zu können. Das geht ab 2009 nicht mehr.
Denn die Spekulationsfrist für private Wirtschaftsgüter wurde auf 10 Jahre verlängert, wenn daraus Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Und das ist bei der Vermietung des Wagens an die eigene GmbH der Fall.
Das Gleiche gilt auch für Schiffscontainer: Dieses Steuersparmodell, bei dem Sie einen Container anschaffen, z. B. sieben Jahre lang an eine Reederei vermieten und dann den Veräußerungsgewinn steuerfrei kassieren, funktioniert deshalb ebenfalls ab 2009 nicht mehr. Eine Übergangsvorschrift für vor 2009 gekaufte Autos oder Container gibt es nicht.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß