Stellen Sie bzw. Ihr Unternehmen eine Rechnung, so müssen Sie/muss es die Mehrwertsteuer schon im Monat der Rechungsstellung ans Finanzamt abführen. Egal, wann Ihr Kunde zahlt. Wenn Sie eine Menge fauler Zahler haben, kann die Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer Ihre Liquidität ganz schön belasten.
Entlastung soll hier das Bürgerentlastungsgesetz bringen, das nur noch am 12. Juni vom Bundesrat beschlossen werden muss. Es soll – bereits ab der Juli-Voranmeldung – allen Betrieben bis 500.000 Euro Netto-Umsatz pro Jahr (2008er-Umsatz maßgebend) erlauben, die Umsatzsteuer erst im Monat des Zahlungseingangs ans Finanzamt abzuführen. Bisher lag die Grenze bei 250.000 Euro.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß