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Eine Steuerhinterziehung in Höhe von 10 Euro kann härter bestraft werden als eine von 100.000 Euro: Ja, Sie haben schon richtig gelesen! Und zwar dann, wenn die 10 Euro hinterzogen werden durch Fälschung von Belegen. Und das ist schneller verwirklicht, als man glaubt.

Wer sich z. B. in einer Buchhandlung einen Krimi kauft und daheim selber auf die Rechnung schreibt: „Fachbuch: Kreissägen heute“, hat bereits den Tatbestand der Belegfälschung verwirklicht. Auch wenn man damit nur 10 Euro Steuern gespart hat. Wer hingegen – ohne Belege zu fälschen –  jahrelang seine Zinsen in Liechtenstein „vergisst“ und so 100.000 Euro Steuern hinterzieht, hat wenigstens noch keine Belege gefälscht.

Fazit: Niemals etwas an Belegen manipulieren, die von anderer Stelle ausgestellt wurden. Die Grenze ist schon da überschritten, wo man etwas ausbessert oder Rechnungsmerkmale anbringt, die der Aussteller vergessen hat. Nur der Aussteller einer Rechnung kann diese berichtigen. Kommt das Finanzamt darauf, dass Sie selber Hand angelegt haben, kann das richtig teuer werden.

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