Bisher konnten Sie ein paar Tage Zinsgewinn herausschinden, wenn Sie Ihre (Umsatz-/Lohn-)Steuern per Scheck zahlten. Denn wenn Sie Ihren Scheck am 10. beim Finanzamt einwarfen, wurde er Ihrem Konto erst ein paar Tage später belastet. Das geht jetzt nicht mehr.
Denn seit 01.01.07 gelten Scheckzahlungen erst 3 Tage nach Eingang als bewirkt. (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO). So muss Ihr Umsatzsteuer-Scheck also schon am 7. statt bisher am 10. im Finanzamt sein. Damit ist der Zeit- und Zinsgewinn jedoch verloren. Und wenn Sie den Scheck weiterhin erst am 10. abgeben, wird Ihnen das Finanzamt prompt ein Prozent Säumniszuschlag aufbrummen.
Tipp: Verzichten Sie deshalb am besten ganz auf Scheckzahlungen. Erteilen Sie Ihrem Finanzamt stattdessen eine Einzugsermächtigung. Dann riskieren Sie niemals Säumniszuschläge, und in der Praxis bucht das Finanzamt meist erst 2 bis 4 Tage nach Fälligkeit ab.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß