2008 wurde die GWG-Grenze auf 150 Euro abgesenkt. Das gilt aber nur im betrieblichen Bereich. Im Bereich der Vermietungseinkünfte z. B. gilt weiterhin die 410 Euro-Grenze.
Kaufen Sie also für Ihr Mietshaus einen neuen Rasenmäher im Wert von 410 Euro netto, so ist das voll abzugsfähig (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Die 410-Euro-Grenze gilt übrigens auch bei Anschaffungen durch Arbeitnehmer. Der Betrag ist netto (LStR 9.12), brutto sind es also 487,90 Euro.
Wie ist das mit größeren Ausgaben? Z. B. eine neue Haustür für 2.000 Euro oder ein neues Dach für 30.000 Euro? So etwas ist als Erhaltungsaufwand sowieso sofort voll abzugsfähig. Nur die ersten 36 Monate nach dem Eigentumsübergang gilt eine Obergrenze von 15 Prozent des Gebäude-Kaufpreises.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß