Falls Sie auf das Dach Ihrer Firma oder Ihres Privathauses eine Photovoltaik-Anlage bauen, mit der Sie auch Strom ins öffentliche Netz einspeisen, begründen Sie damit einen gesonderten Gewerbebetrieb. Damit sind Sie berechtigt, schon im Jahr vor der Installation der Anlage 40 % Ihrer Kosten abzuschreiben (Stichwort: Investitionsabzugsbetrag).
Achtung: Das gilt auch bei Ihrem Privathaus!
Allerdings: Sie können nur dann 2009 schon etwas im Vorgriff auf 2010 abschreiben, wenn Sie die Anlage bis 31.12.09 verbindlich bestellt haben. Dass die Anlage erst 2010 in Betrieb geht, ist dann unschädlich. (BMF, 08.05.09, DStR 09, 968/Rz 28, 29)
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß