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Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich entschieden, dass die Pendlerpauschale – rückwirkend ab 2007 – ab dem 1. Kilometer gewährt werden muss. Was heißt das für Sie als Arbeitgeber?

Fahrtkostenzuschuss: Sie können ab sofort wieder ab dem 1. Kilometer einen mit nur 15 Prozent pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 30 Cent je Entfernungs-Kilometer zahlen. Natürlich kann der Mitarbeiter diese Kilometer dann nicht mehr absetzen. Aber etwas zu bekommen, ist ja besser als es abzusetzen. Das geht rückwirkend per Januar 2008 noch bis Silvester 2008, nicht mehr jedoch für 2007.

Zusatz-Weihnachtsgeld 1.380 Euro netto mit Mini-Steuer: Sie wollen Ihrem Super-Mitarbeiter noch schnell ein ordentliches „Zuckerl“ zukommen lassen, von dem er echt was hat und was Sie wenig kostet? Zahlen Sie doch den kompletten Fahrtkostenzuschuss für 2008 noch bis Silvester nach! Maximum bei 230 Arbeitstagen und 20 km (oder mehr) Entfernung: 1.380 Euro netto. Das kostet Sie 218 Euro zusätzliche Steuer (inkl. Soli), aber null Sozialversicherung. Berechnung: 230 Fahrten x 20 km x 30 Cent = 1.380 Euro.

Fahrkarten für den öffentlichen Personen-Nahverkehr: Diese können jetzt wieder – ohne komplizierte Kilometer-Rechnerei – einfach so ausgegeben werden. Auch Jahreskarten. Kostet Sie als Arbeitgeber 15 Prozent Pauschalsteuer plus Soli auf den Wert der Karte.

Sachbezug oder Fahrtkostenzuschuss? Wir hatten Ihnen in der pendlerpauschalenfreien Zeit empfohlen, Bahnkarten als steuerfreien Sachbezug auszugeben. Das geht natürlich immer noch – wenn die Karte unter 44 Euro kostet oder man sie durch Zuzahlung unter diese Grenze drückt. Was ist nun besser? Fall A –  Karte kostet bis 44 Euro: Sachbezug ist billiger als 15 Prozent Pauschalversteuerung, weil komplett steuerfrei, aber komplizierter. Außerdem können Sie dann keine anderen Sachbezüge gewähren. Fall B – Karte kostet über 44 Euro: Hier können Sie den Mitarbeiter durch die Pauschalversteuerung von der Zuzahlung befreien. Aber auch hier ist klar: Mehr Kosten, aber weniger Arbeit für Sie – mehr Nutzen für den Mitarbeiter.

Dienstwagennutzer: Hier könnten Sie den geldwerten Vorteil für die ersten 20 km rückwirkend für 2008 pauschal versteuern und aus der individuellen Besteuerung und Sozialversicherung herausnehmen (Einzelheiten s. hier).

Mini-Jobber und Azubis: Alles, was oben steht, gilt auch für Mini-Jobber und Azubis. Ja, auch der Mini-Jobber kann im Dezember 1.380 Euro extra bekommen (aber nur wenn er 20 km weit weg wohnt und 230 mal in Ihren Betrieb gekommen ist – sonst entsprechend weniger).

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