Früher gab es die Möglichkeit, schwere Geländewagen über 2,8 Tonnen bei der Kfz-Steuer als Lkw nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuern zu lassen. Das war eine sehr billige Lösung, aber der Gesetzgeber hat dieses „Schlupfloch“ per 01.05.05 abgeschafft. Das hatte den Fahrer eines Toyota Landcruiser (zul. Gesamtgewicht 2.960 kg) geärgert.
Seine Kfz-Steuer explodierte von 172 auf 1.578 Euro pro Jahr. Er sah in dieser Verzehnfachung eine „verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung“. Wenn er das gewusst hätte, hätte er das Auto nicht gekauft, so argumentierte er vor dem obersten Steuergericht. Der BFH hatte kein Mitleid: „Die allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt.“
Fazit: Die hohe Kfz-Steuer für SUVs ab Mai 2005 ist verfassungsgemäß. (BFH, 09.04.08, II R 62/07, DStRE 08, 1028)
Ihr Steuerberater Wachenheim
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