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Leben Sie mit Ihrem Lebensgefährten oder Ihrer Lebensgefärtin in einem Haus zusammen, das Ihnen alleine gehört? Zahlt Ihnen Ihr Partner jeden Monat etwas dazu? Der eine oder andere macht sich vielleicht Gedanken, ob man das eigentlich von Rechts wegen versteuern müsste. Oder ob die Zahlungen womöglich gar der Schenkungsteuer unterliegen könnten (Freibetrag 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren).

Antwort: Solche Zahlungen sind steuerlich unbeachtlich, weil kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vorliegt. Völlig zu Recht müssen Sie solche Mieten nicht angeben und sich auch keine Gedanken machen, falls ein Betriebsprüfer bei Durchsicht der (im Übrigen nicht aufbewahrungspflichtigen) privaten Kontoauszüge auf die Zahlungen stößt.

Kehrseite der Medaille: Sie können über diese Hintertür auch nicht dazu kommen, irgendwelche Kosten Ihres Privathauses in Ihrer Steuererklärung anzugeben (z. B. Abschreibungen, Zinsen, Heizkosten). Denn die fallen – mangels steuerlich anzuerkennenden Mietverhältnisses – genauso unter den Tisch wie die Miete.

Und stets gilt: Auf dem Teppich bleiben! Wenn der Geschäftsführer seiner neuen Freundin im Monat 3.000 Euro „Mietbeteiligung“ zahlt, weil er neuerdings in deren 2-Zimmer-Wohnung wohnen darf, unterliegt das natürlich sehr wohl der Schenkungsteuer.

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