Entscheidend für die Absetzbarkeit von Bewirtungskosten ist die geschäftliche Veranlassung der Bewirtung. Wenn sich die Bewirtung eines Kunden oder Lieferanten geschäftlich vorteilhaft für Sie auswirken kann, können Sie sie absetzen, auch wenn sie am Sonntag stattfindet. Schließlich werden ja auch viele geschäftliche Kontakte bei Freizeit-aktivitäten (Golf, Segeln usw.) geknüpft.
Fazit: Keine falsche Scheu beim Absetzen von Bewirtungsspesen. Viel wichtiger als das Datum ist ein aussagekräftiger „Anlass der Bewirtung“. „Kontaktpflege“ oder „Geschäftsessen“ reicht dem Finanzamt nicht aus. Besser z. B.: „Besprechung Neuerungen Katalog 2007“ oder: „Erläuterung Markteinführung Zentralfriteuse Extra-Lang.“ Das Fahrtenbuch sollte mit dem Bewirtungsanlass natürlich übereinstimmen …