Sie haben bereits ein Testament? Dann sind Sie schon mal weiter als zwei Drittel Ihrer Unternehmerkollegen. Doch im Ernstfall nützt das erst mal nur wenig. Wenn Sie nicht mehr verfügbar sind, wer steuert dann am nächsten Tag Ihr Unternehmen? Jeden Tag müssen in Ihrem Unternehmen Überweisungen ausgeführt werden, jeden Monat stehen irgendwelche Liefer-, Darlehens-, Arbeits- oder Mietverträge an.
Eine testamentarische Regelung ist zu wenig: Denn erstens umfasst sie nicht den Unfall oder Schlaganfall. Und selbst beim plötzlichen Tode des Unternehmers dauert es viel zu lange, bis Erbscheine ausgestellt sind und auch die letzte Bank kapiert hat, wer nun Unternehmenserbe ist. Bis dahin kann es zu spät sein.
Die Lösung: Sie brauchen zusätzlich zum Testament eine „scharfe“ Generalvollmacht für den Ernstfall. „Scharf“ bedeutet, dass sie bereits in der Sekunde wirkt, in der der Notfall eintritt – und nicht erst vier oder acht Wochen danach. Und natürlich müssen Sie jetzt gleich Ausschau halten nach einem würdigen Bevollmächtigten, der Sie im Ernstfall ein paar Monate vertreten kann.
Eine solche Vollmacht sollten Sie am besten notariell abfassen. Der Notar wird Sie dann auch zur Formulierung beraten. Eine einfache privatschriftliche Vollmacht beinhaltet die Gefahr, dass sie angezweifelt bzw. hinterfragt wird und der Bevollmächtigte im Ernstfall zu viel Zeit verliert.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß