Wenn Sie ein Seminar besuchen, das nicht rein fachspezifisch auf Ihre Branche zugeschnitten ist, gibt es beim steuerlichen Geltendmachen häufig Probleme. Erst recht bei so genannten „Psychoseminaren“ und allgemein bildenden Kursen.
In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof sich nun großzügig gezeigt: Im ersten Fall hatte ein Diplom-Kaufmann ein allgemeines Seminar zur Persönlichkeitsentfaltung besucht. Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Abzug ab, der Bundesfinanzhof stimmte jedoch zu. In einem anderen Fall hatte die Leiterin für Unternehmenskommunikation einen Kurs für „neurolinguistisches Programmieren“ (= NLP) besucht. Auch das ließ der Bundesfinanzhof zum Abzug zu. Wichtig war allerdings, dass die Teilnehmer bei beiden Seminaren durchweg Führungskräfte waren – wenn auch aus unterschiedlichen Branchen. (BFH, 28.08.08, DStR 08, 2157 und DB 08, 2517)
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß