Falls Sie eine Internet-Domain (z. B. www.IhrName.de) kaufen, können Sie diese Namensrechte nicht abschreiben. So ein aktuelles höchstrichterliches Urteil (BFH, 19.10.06, DStR 07, 335).
Begründung: Ihre Rechte an der Domain sind zeitlich unbeschränkt nutzbar. Deswegen können Sie die Kosten steuerlich überhaupt nicht geltend machen – außer Sie verkaufen die Domain später einmal weiter.
Nicht verwechseln: Die Kosten für die Programmierung Ihres Internetauftritts können Sie sehr wohl abschreiben – und zwar über die Dauer der voraussichtlichen Nutzung. Gestalten Sie Ihren Internetauftritt also z. B. alle drei Jahre völlig neu, können Sie die einmaligen Kosten über drei Jahre abschreiben. Machen Sie regelmäßig innerhalb von 12 Monaten alles wieder neu, können Sie Ihre Programmier-Kosten sofort absetzen.
Ihr Steuerberater Wachenheim
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