Geben Sie Ihr altes Auto beim Neukauf in Zahlung, haben Sie zwei Möglichkeit: Der Händler gibt Ihnen entweder einen hohen Rabatt auf den Neuwagen und dafür einen schlechten Preis für Ihren alten Wagen. Oder er gibt Ihnen einen guten Preis für das alte Auto und dafür weniger Rabatt beim Neuen.
Was ist steuerlich besser? Ganz klar der hohe Rabatt in Verbindung mit dem niedrigen Inzahlungnahmepreis. Denn den Kaufpreis für das alte Auto müssen Sie sofort versteuern, während sich ein hoher Rabatt über die niedrigere Abschreibung nur über mehrere Jahre verteilt auswirkt.
Abwrackprämie: Diese ist vom Gesetzeswortlaut einkommensteuerpflichtig. Aber das kann politisch nicht gewollt sein. Die Umweltprämie ist der Investitionszulage vergleichbar, und diese ist nicht steuerbar (§ 12 InvZulG). IZW hat hierzu eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium gerichtet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Wichtig: Falls Sie die Abwrackprämie nutzen können, darf diese nicht auf der Rechnung über den Neuwagen abgezogen werden. Denn mit dem Neuwagen hat sie nichts zu tun.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß