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Die Kosten für Mini-Jobs sind seit Juli 2006 auf 30 Prozent plus Umlage angestiegen. Damit sind die Nebenkosten des Arbeitgebers bezogen auf das Bruttogehalt deutlich höher als bei einem normalen Job mit 401 Euro oder mehr, wo sie nur bei 20 bis 22 Prozent liegen.

Der klassische Mini-Job mit bis zu 400 Euro bleibt gleichwohl häufig unschlagbar: Etwa für Leute mit einem anderweitigen Hauptjob oder für verheiratete Mini-Jobber. Hier ist ein Midi-Job für mehr als 400 Euro völlig uninteressant, weil dann keine Lohnsteuer-Pauschalierung mehr möglich ist.

Sehr interessant ist das 450-Euro-Modell für Alleinstehende: Bei einem Alleinstehenden mit Mini-Job lohnt es sich, den Arbeitslohn auf z. B. 450 Euro aufzustocken. Durch die niedrigeren Nebenkosten bei regulären Jobs im Vergleich zu Mini-Jobs sind die Kosten für Sie als Arbeitgeber nur gut 10 Euro höher. Der Arbeitnehmer hat etwa 60 Euro Abzüge für Sozialabgaben und kommt auf knapp 390 Euro netto.

Der große Vorteil: Der Arbeitnehmer hat durch den etwas höheren Arbeitslohn einen viel höheren sozialen Schutz. Denn er ist arbeitslosenversichert, macht mehr Punkte in der Rentenversicherung und hat auch Anspruch auf Krankengeld. All das gibt es beim 400-Euro-Job nicht.

Zusatz-Vorteil: Neben einem Midi-Job (z. B. mit 450 Euro Monatslohn) kann der Jobber noch woanders einen 400-Euro-Mini-Job annehmen. Zwei 400-Euro-Jobs gleichzeitig sind hingegen unzulässig. Vorsicht: Mini-Jobber in Altersteilzeit dürfen maximal 400 Euro nebenher verdienen. Sonst verliert der Hauptarbeitgeber die Zuschüsse von der Agentur. Rentner unter 65 dürfen sogar nur maximal 350 Euro verdienen, da sonst die Rente gekürzt wird.

Wenn Sie wissen möchten, wie die Kosten für Sie als Arbeitgeber und die Abgaben für Ihre Mitarbeiter im Einzelnen berechnet werden, wenden Sie sich bitte an uns.

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