Selbständige Künstler und Publizisten sind durch die Künstlersozialversicherung versichert. Zahlen müssen die Abgabe (5,1 Prozent vom Honorar bzw. Gehalt) alle, die irgendwie Aufträge an Kreative erteilen. Tückisch: Viele Unternehmen ahnen überhaupt nicht, dass sie zu Zahlungen verpflichtet sind. Denn auch Unternehmen, die nicht im Entferntesten künstlerisch tätig sind, müssen zahlen, wenn sie „Künstler“ o. ä. beauftragen.
Vielen war das bisher in der Praxis egal: Denn es gab nur 10 Prüfer für ganz Deutschland. Seit dem 15.06.07 sorgen aber die 3.600 Prüfer der Deutschen Rentenversicherung für eine flächendeckende Kontrolle. Es lohnt sich, sich jetzt zügig mit dieser Abgabe zu beschäftigen, bevor man „erwischt“ wird. Die Künstlersozialabgabe kann für fünf Jahre nachgefordert werden. Das Bußgeld für vorsätzliche Nicht-Anmeldung kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Deshalb im Folgenden ein paar Beispiele für die Abgabepflicht. Vielleicht fallen auch Sie darunter?Sie lassen Ihre Homepage von einem selbständigen Grafikdesigner gestalten. Ein gewerblicher Designer, der nicht über die Künstlersozialkasse versichert ist, entwirft Ihre Produktverpackung. Ein Hotel engagiert regelmäßig einen Klavierspieler für die Hotelbar. Sie beauftragen einen selbständigen Werbefotografen mit Fotografien für eine Firmenbroschüre. Sie veröffentlichen als Verlag das Manuskript eines pensionierten Beamten (Dass der Beamte nebenberuflich tätig und gar nicht über die Künstlersozialkasse versichert ist, spielt keine Rolle.). Sie erteilen regelmäßig Werbeaufträge an selbständige Texter.
Nähere Informationen finden Sie hier: www.kuenstlersozialkasse.de. Den Katalog, in dem alle Berufe aufgelistet sind, für die man zahlen muss, finden Sie hier: www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/
Verwerter/Info_06_-_Kuenstlerkatalog_und_Abgabesaetze.pdf
Fazit: Die Künstlersozialabgabepflicht betrifft nicht nur – wie es die meisten glauben – Künstler und die typischen Verwerter künstlerischer Leistungen. Auch „ganz normale“ Unternehmen, die hin und wieder Grafiker, Texter, Autoren, Musiker oder sonst irgendwie kreative Menschen beschäftigen, müssen zahlen. Neuerdings 3.600 statt bisher 10 Prüfer werden dafür sorgen, dass der Kasse möglichst niemand mehr durch die Lappen geht.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß