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DER WECHSEL ZUR STEUERKANZLEI DIENES + WEISS –  EINFACHER, ALS SIE DENKEN

Machen Sie bei Ihrer Steuerberatung keine Kompromisse – schließlich geht es um Ihr Geld. Dennoch fällt vielen Kunden ein Steuerberaterwechsel schwer, da in der Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Auch glauben viele, ein Wechsel sei mit einem hohen Aufwand verbunden. Dabei ist es tatsächlich sehr einfach. Wir übernehmen für Sie Formalitäten.

Wann macht ein Steuerberater-Wechsel Sinn

Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Wechsel des Steuerberaters sprechen.

Hier die wichtigsten:

  • Mangelhafte Beratung
  • Schlechter Service (z.B. bei Erreichbarkeit, Einhaltung von Terminen, Zuverlässigkeit)
  • Der Steuerberater war noch nie in Ihrem Betrieb – er kennt Ihren Betrieb nicht
  • Die Beratung genügt nicht Ihrem Wachstumsgrad, der Branche oder Ihrem Spezialgebiet
  • Kein Einsatz zeitgemäßer Technik
  • Die Kosten scheinen zu hoch
  • Der Steuerberater geht in den Ruhestand

Worauf Sie beim Wechsel achten sollten

Sie würden gerne zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß wechseln? Darüber freuen wir uns und übernehmen Sie als neuen Kunden grundsätzlich jederzeit zum Monatswechsel. Falls Sie bislang bei einer anderen Steuerkanzlei betreut werden, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Kündigen Sie vor dem Wechsel, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt.
  • Wurden alle Rechnungen an den bisherigen Steuerberater beglichen?
    Bei Nichtbezahlung können sonst Unterlagen einbehalten werden.

Der Wechsel zu uns beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch

Im Rahmen des Erstgesprächs erhalten Sie von uns ein Formular, mit dem Sie die Vertretungsvollmacht für uns erteilen. Den Widerruf an Ihren alten Steuerberater leiten wir für Sie weiter. Auch werden wir Ihre Kundenakte bei Ihrem alten Steuerberater anfordern. Damit verfügen wir über sämtliche relevanten Daten und Dokumente, die der Steuerberater von Ihnen hat.

Des Weiteren erhalten wir von Ihrem bisherigen Steuerberater die folgenden Auswertungen:

  • Gesamte Buchhaltung der vergangenen Jahre
  • Bilanzen der vergangenen Jahre
  • Summen- und Saldenlisten des lfd. Geschäftsjahres
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen des lfd. Geschäftsjahres
  • Bankauszüge und Belege
  • Liste bestehender Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegenüber Kunden und Lieferanten (OPOS-Listen)
GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

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